Erwägungsgrund 1 32020R1781
Mit der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee (im Folgenden „Mehrjahresplan für die Ostsee“) festgelegt. Mit dem Mehrjahresplan für die Ostsee wird beabsichtigt, den ökosystembasierten Ansatz im Fischereimanagement anzuwenden, um sicherzustellen, dass die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Mehrjahresplan für die Ostsee muss mit den Rechtsvorschriften der Union im Umweltbereich vereinbar sein, insbesondere mit dem Ziel, spätestens 2020 einen guten ökologischen Zustand in der Meeresumwelt zu erreichen, das in der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegeben ist.