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Nach der Annahme von Maßnahmen gemäß dieser Verordnung sollte die Kommission die Umstände in dem betreffenden Mitgliedstaat regelmäßig überwachen. Die Kommission sollte eine Neubewertung der Umstände durchführen, wenn der betreffende Mitgliedstaat neue Abhilfemaßnahmen annimmt, in jedem Fall aber spätestens ein Jahr nach Annahme der Maßnahmen.
Die Kommission führt auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats oder auf eigene Initiative und spätestens ein Jahr nach der Annahme der Maßnahmen durch den…
Die Kommission sollte die Durchführung dieser Verordnung im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre überprüfen und erforderlichenfalls Änderungsvorschläge…
Bei der Entscheidung darüber, ob sie einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss über geeignete Maßnahmen vorlegt, berücksichtigt die Kommission die von…
Um die Anwendung dieser Verordnung wirksam überwachen zu können, muss in regelmäßigen Abständen eine Bewertung vorgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Die Kommission sollte drei Jahre nach dem Datum der Umsetzung und danach alle drei Jahre über die Durchführung dieser Richtlinie Bericht erstatten. Nach der…
Diese Richtlinie sollte drei Jahre nach ihrer Umsetzungsfrist überprüft werden. Insbesondere sollte anhand der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.