Erwägungsgrund 5 32020R2170
Nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls gelten für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland auch die in Anhang 2 des Protokolls aufgelisteten Rechtsvorschriften der Union nach den in diesem Anhang festgelegten Bedingungen. Dieser Anhang enthält Rechtsvorschriften der Union, in denen bestimmte Einfuhrkontingente festgelegt sind.