Erwägungsgrund 8 32020R2170
Jedes Abkommen über Ausfuhrzollkontingente zwischen der Union und einem Drittland gilt nur für Waren, die in die Union eingeführt werden. Ein solches Drittland könnte es daher ablehnen, Ausfuhrlizenzen für direkte Einfuhren nach Nordirland zu erteilen.