Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um zu vermeiden, dass zu umfangreiche Verpflichtungen aus dem laufenden Programmplanungszeitraum für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die GAP-Strategiepläne übertragen werden, sollte die Laufzeit neuer mehrjähriger Verpflichtungen in den Bereichen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, des ökologischen/biologischen Landbaus und des Tierschutzes generell höchstens drei Jahre betragen. Ab 2022 sollte die Verlängerung bestehender Verpflichtungen auf ein Jahr begrenzt werden.
In Artikel 28 Absatz 5 werden folgende Unterabsätze angefügt: „Für neue, ab 2021 eingegangene Verpflichtungen legen die Mitgliedstaaten in ihren Programmen zur…
Die Verpflichtungen werden für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren eingegangen. Die Mitgliedstaaten können jedoch in ihren GAP-Strategieplänen Folgendes…
Die Verpflichtungen im Rahmen dieses Artikels werden für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren eingegangen. Ist es jedoch zur Verwirklichung und Erhaltung…
Die in Absatz 3 genannten Verpflichtungen müssen zunächst über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren erfüllt werden. Um bestimmte angestrebte Umweltvorteile…
Angesichts der erheblichen Änderungen der Methode für die Abgrenzung von aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten im neuen…
Da das Gesetzgebungsverfahren für die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission zur GAP nach 2020 noch nicht abgeschlossen ist, die Mitgliedstaaten noch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.