Erwägungsgrund 34 32022R2472
Was die Veröffentlichung von Informationen über gewährte Einzelbeihilfen anbelangt, so ist festzulegen, ab welchen Schwellenwerten die Veröffentlichung angesichts des Umfangs der Beihilfen als verhältnismäßig angesehen werden kann. Die Erfahrung der Kommission zeigt, dass im Zeitraum 2014–2019 bei einer Veröffentlichungsschwelle von 60000 EUR für die landwirtschaftliche Primärproduktion rund 30 % der gewährten Beihilfen veröffentlicht wurden. Um die Wirksamkeit der Transparenzanforderungen zu erhöhen und da der durchschnittliche Betrag der für den Zeitraum 2014–2019 gewährten Investitionsbeihilfen für die Primärproduktion auf rund 17000 EUR geschätzt wird, sollte die Veröffentlichungsschwelle für die landwirtschaftliche Primärproduktion auf 10000 EUR gesenkt werden.