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Die Mitgliedstaaten sollten daher die Umweltziele ihrer bestehenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nicht herabsetzen. Sie sollten für die zusätzlichen Mittel auch den gleichen Gesamtanteil sicherstellen, den sie in ihren Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums für Maßnahmen im Rahmen der ELER-Beteiligung vorgesehen hatten, die dem Klima- und Umweltschutz besonders förderlich sind (im Folgenden „Regressionsverbot“). Darüber hinaus sollten mindestens 37 % der vom EURI zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel für Maßnahmen eingesetzt werden, die dem Umwelt- und Klimaschutz sowie dem Tierschutz und LEADER besonders förderlich sind. Außerdem sollten mindestens 55 % dieser zusätzlichen Mittel für Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in ländlichen Gebieten eingesetzt werden, und zwar für Investitionen in materielle Vermögenswerte, Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe, Unterstützung für Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten sowie Zusammenarbeit.
Für den Fall, dass die Mitgliedstaaten ansonsten nicht in der Lage wären, das Regressionsverbot einzuhalten, sollten sie von der Verpflichtung abweichen können,…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Union die Entwicklung des ländlichen Raums während des gesamten Übergangszeitraums weiter fördern sollte, sollten die…
Um das unverzügliche Anlaufen und die wirksame Durchführung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen, sollte sich die finanzielle…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) die operationellen Programme zwei oder mehr Umweltmaßnahmen umfassen oder b) mindestens 10 % der Ausgaben im Rahmen…
Die zusätzlichen Mittel aus dem EURI sind an spezifische Bedingungen geknüpft. Diese zusätzlichen Mittel sollten daher getrennt von der Unionsförderung für die…
Die Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sollten weiterhin eine herausragende Rolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.