Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Das LEADER-Konzept für die lokale Entwicklung hat sich, was die Förderung der Entwicklung ländlicher Gebiete betrifft, als wirksam erwiesen, da es mit seinem Bottom-up-Ansatz die multisektoralen Erfordernisse einer endogenen Entwicklung des ländlichen Raums umfassend berücksichtigt. LEADER sollte also — mit einer Mindestzuweisung im Rahmen des ELER — in Zukunft fortgesetzt werden und nach wie vor verpflichtend sein.
Erwägungsgrund 93 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen