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Die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014 der Kommission sehen vor, dass Ausgaben für bestimmte langfristige Verpflichtungen, die aufgrund von Verordnungen eingegangen wurden, die vor der Geltung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 die Grundlage für die Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums bildeten, im Programmplanungszeitraum 2014-2020 unter bestimmten Bedingungen weiter aus dem ELER getätigt werden sollten. Zudem sollten diese Ausgaben für die Dauer der ihnen zugrunde liegenden rechtlichen Verpflichtungen unter den gleichen Bedingungen in den Programmjahren 2021 und 2022 förderfähig bleiben. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sollte ferner klargestellt werden, dass rechtliche Verpflichtungen, die im Rahmen früherer Maßnahmen eingegangen wurden, die den Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 entsprechen, die dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem unterliegen, ebendiesem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem unterliegen sollten und dass Zahlungen im Zusammenhang mit diesen rechtlichen Verpflichtungen zwischen dem 1. Dezember und dem 30. Juni des folgenden Kalenderjahres erfolgen sollten.
Ausgaben im Zusammenhang mit rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Begünstigten, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 entstehen, und bestimmte Arten…
Abweichend von Artikel 65 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann die Verwaltungsbehörde Vorhaben für eine Unterstützung auswählen, die physisch…
Für aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geförderte Programme wird der in Artikel 26 Absatz 1 der…
Unbeschadet des Artikels 2 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung, des Artikels 65 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und des Artikels 38 der Verordnung…
Um die Rechtssicherheit während des Übergangs zu gewährleisten, sollten bestimmte Ausgaben, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 getätigt werden, im…
In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind gemeinsame Regelungen für den ELER und andere Fonds, für die ein gemeinsamer Rahmen gilt, festgelegt. Diese Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.