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Das Amt ist befugt, Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen, die ihm im Rahmen seiner Untersuchungen über vermutete Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen den Zugang zu Räumlichkeiten und Schriftstücken von Wirtschaftsteilnehmern ermöglichen. Solche Kontrollen und Überprüfungen vor Ort werden im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates durchgeführt, denen zufolge die Ausübung dieser Befugnisse in einigen Fällen von dem nationalen Recht unterliegenden Bedingungen abhängig ist. Im Evaluierungsbericht der Kommission wurde festgestellt, dass es nicht eindeutig ist, in welchem Umfang nationales Recht gelten soll und dass dies der Wirksamkeit der vom Amt durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen abträglich ist.
Das OLAF kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates Ermittlungen…
Das Amt führt Verwaltungsuntersuchungen zum Zwecke der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen…
Im Zusammenhang mit externen Untersuchungen sollte das Amt mit der Ausübung der Befugnisse beauftragt werden, die der Kommission durch die Verordnung (Euratom,…
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 führt das Amt im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der…
Das Amt übt die Befugnisse der Kommission zur Durchführung externer Verwaltungsuntersuchungen aus, welche dazu dienen, die Bekämpfung von Betrug, Korruption und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.