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Führt das Amt im Rahmen seines Mandats auf Ersuchen der EUStA unterstützende Maßnahmen durch, um die Zulässigkeit von Beweismitteln sowie die Grundrechte und Verfahrensgarantieren zu schützen und gleichzeitig Doppeluntersuchungen zu vermeiden und eine effiziente und komplementäre Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollten das Amt und die EUStA in enger Zusammenarbeit sicherstellen, dass die geltenden Verfahrensgarantien des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2017/1939 eingehalten werden.
Um die Zulässigkeit von Beweismitteln sowie die Grundrechte und Verfahrensgarantien zu schützen, stellen die EUStA und das Amt in enger Zusammenarbeit sicher,…
Das Amt sollte die EUStA bei ihren Ermittlungen aktiv unterstützen. Diesbezüglich sollte die EUStA das Amt ersuchen können, ihre strafrechtlichen Ermittlungen…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Das Amt baut enge Beziehungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf, die im Zuge der Verstärkten Zusammenarbeit…
Das Amt baut enge Beziehungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf, die im Zuge der Verstärkten Zusammenarbeit gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939…
Diese Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 lassen die für Untersuchungen geltenden Verfahrensgarantien unberührt. Das Amt ist an die…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht vor, dass das Amt sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die zuständigen Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.