Erwägungsgrund 3 32013R0883
Zur Verstärkung des für die Betrugsbekämpfung verfügbaren Instrumentariums hat die Kommission unter Wahrung des Grundsatzes der internen Organisationsautonomie jedes Organs mit dem Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom innerhalb ihrer Verwaltungsstruktur das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden „Amt“) errichtet, das den Auftrag hat, administrative Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug durchzuführen. Die Kommission hat dem Amt volle Unabhängigkeit bei seiner Untersuchungstätigkeit gewährt. Gemäß dem Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom übt das Amt bei der Durchführung von Untersuchungen die durch das Unionsrecht übertragenen Befugnisse aus.