Erwägungsgrund 6 32022D0313
Um im Kontext der Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mehr politische Flexibilität zu ermöglichen, genehmigte der Internationale Währungsfonds (IWF) im Juni 2020 eine 18-monatige Bereitschaftskreditvereinbarung für die Ukraine mit einem Volumen von 5 Mrd. USD. Diese Vereinbarung konzentriert sich auf vier Prioritäten: i) Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, unter anderem durch Unterstützung von Haushalten und Unternehmen; ii) weitere Gewährleistung der Unabhängigkeit der Zentralbank und eines flexiblen Wechselkurses; iii) Sicherung der Finanzstabilität bei gleichzeitiger Deckung der Kosten für Bankenabwicklungen; und iv) Fortschritte bei den wichtigsten Maßnahmen in den Bereichen Governance und Korruptionsbekämpfung, um die jüngsten Erfolge zu erhalten und zu vertiefen. Da die Umsetzungsbilanz uneinheitlich ausgefallen ist, wurde die erste Programmüberprüfung, in deren Rahmen auch eine Verlängerung des Programms bis Ende Juni 2022 vereinbart wurde, erst im November 2021 abgeschlossen. Infolgedessen entsprachen die Auszahlungen im Rahmen des laufenden IWF-Programms bislang insgesamt 2,8 Mrd. USD. Bis Ende des zweiten Quartals 2022 ist das Stattfinden zwei weiterer Überprüfungen geplant.