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Zur Erreichung ihres gemeinsamen Ziels, die Integrität des Unionshaushalts zu bewahren, sollten das Amt und die EUStA enge, auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gründende Beziehungen zueinander aufbauen und pflegen, die sicherstellen, dass ihre Mandate einander sinnvoll ergänzen und ihr Vorgehen in geeigneter Weise koordiniert wird; dies gilt insbesondere für den Umfang der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA. Die Beziehungen zwischen dem Amt und der EUStA sollten letztendlich dazu beitragen, dass stets sichergestellt ist, dass alle verfügbaren Mittel zum Schutz der finanziellen Interessen der Union genutzt werden.
Das Amt baut enge Beziehungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf, die im Zuge der Verstärkten Zusammenarbeit gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Das Amt baut enge Beziehungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) auf, die im Zuge der Verstärkten Zusammenarbeit…
Die EUStA knüpft und unterhält eine kooperative Beziehung zur Kommission zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Union. Hierzu schließen sie eine…
Die EUStA knüpft und unterhält eine enge Beziehung zum OLAF, die auf einer gegenseitigen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche und einem…
Im Sinne des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit sollten die EUStA und die zuständigen nationalen Behörden einander unterstützen und unterrichten, damit die…
Um die Kohärenz ihres Handelns und damit einen einheitlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, sollte die EUStA darüber hinaus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.