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Es sollte möglich sein, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung das Amt im Rahmen von Koordinierungsmaßnahmen unterstützen und dass die Koordinierungsstellen untereinander zusammenarbeiten, um die verfügbaren Mechanismen für die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung weiter zu stärken.
Die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung können dem Amt auf dessen Ersuchen Unterstützung leisten, damit das Amt Koordinierungstätigkeiten nach…
Die mitgliedstaatlichen Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung sind durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 eingerichtet worden, um eine…
Die operative Effizienz des Amtes hängt in starkem Maße von der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ab. Es ist erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die…
Es sollte präzisiert werden, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einschließlich der für die Betrugsbekämpfung zuständigen Koordinierungsstellen,…
Angesichts der großen Vielfalt der nationalen institutionellen Rahmen sollten die Mitgliedstaaten gestützt auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die…
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie 96/71/EG sicherzustellen, sollten die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und/oder Stellen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.