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Es sollte präzisiert werden, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einschließlich der für die Betrugsbekämpfung zuständigen Koordinierungsstellen, wenn sie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union mit dem Amt oder anderen zuständigen Behörden zusammenarbeiten, weiterhin an nationales Recht gebunden sind.
Die operative Effizienz des Amtes hängt in starkem Maße von der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ab. Es ist erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die…
Angesichts der großen Vielfalt der nationalen institutionellen Rahmen sollten die Mitgliedstaaten gestützt auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit die…
Es sollte möglich sein, dass die Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung das Amt im Rahmen von Koordinierungsmaßnahmen unterstützen und dass die…
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie 96/71/EG sicherzustellen, sollten die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und/oder Stellen der…
In Fällen, in denen das Amt auf Unterstützung vonseiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zurückgreifen muss, insbesondere wenn sich ein…
Die Organe der Union und die Mitgliedstaaten messen dem Schutz der finanziellen Interessen der Union sowie der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.