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Ergänzend zu den in Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 festgelegten Verfahrensbestimmungen für die Durchführung von Untersuchungen sollte das Amt Leitlinien zu den Untersuchungsverfahren festlegen, die die Bediensteten des Amtes zu befolgen haben.
Diese Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 lassen die für Untersuchungen geltenden Verfahrensgarantien unberührt. Das Amt ist an die…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 führt das Amt im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und der…
Das Amt sollte die EUStA bei ihren Ermittlungen aktiv unterstützen. Diesbezüglich sollte die EUStA das Amt ersuchen können, ihre strafrechtlichen Ermittlungen…
Die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Untersuchungsverfahren erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Beschlüssen über die…
Es ist erforderlich, die eindeutigen Mängel die im Evaluierungsbericht der Kommission festgestellt wurden, durch Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Die Untersuchungen sollten unter der Leitung des Generaldirektors in voller Unabhängigkeit von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen und vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.