Erwägungsgrund 10 32020R0268
Die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) als Konservierungsstoff in flüssigen Farbstoffzubereitungen, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zum Kauf angeboten werden, sollte daher in einer Höchstmenge von 2500 mg/kg in der Zubereitung zugelassen werden.