Erwägungsgrund 4 32020R0268
Am 27. April 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung einer höheren Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200), nämlich 2500 mg/kg, in flüssigen Farbstoffzubereitungen eingereicht, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zum Kauf angeboten werden. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.