Erwägungsgrund 6 32020R0268
Am 30. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von u. a. Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202), in dessen Folge sie einen neuen vorläufigen Gruppenwert für die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (im Folgenden die „Gruppen-ADI“) von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) festlegte, ausgedrückt als 3 mg Sorbinsäure/kg Körpergewicht/Tag. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass diese vorläufige Gruppen-ADI für Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) bei hoher Aufnahme in den Bevölkerungsgruppen Kleinkinder und Kinder in einem Land überschritten wurde. Die Behörde empfahl die Durchführung einer weiteren Reproduktionstoxizitätsstudie, um die vorläufige Gruppen-ADI für Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) zu überprüfen.