Art. 24a 32010R0904
Die Kommission entwickelt, pflegt, hostet und verwaltet auf technischer Ebene ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem (im Folgenden CESOP ) zum Zwecke der Untersuchung mutmaßlicher Fälle von Mehrwertsteuerbetrug oder zur Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug.