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Nach Bewertung der den Anträgen beigefügten Unterlagen stellte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (im Folgenden der „Ausschuss“) fest, dass die spezifische Zusammensetzung des betreffenden Futtermittels den jeweils vorgesehenen besonderen Ernährungszweck erfüllt und keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Tier oder Mensch, auf die Umwelt oder das Wohlbefinden der Tiere hat.
Das Verfahren zur Aktualisierung des Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungszwecke kann durch Übermittlung eines Antrags einer in der Gemeinschaft…
Es hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 93/74/EWG, durchgeführt durch die Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses…
Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen sollte das Verzeichnis der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke aktualisiert…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.