Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte möglich sein, aus dem mit der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bis zum 31. Dezember 2020 spezifische Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID‐19‐Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollten Unterstützung für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit, einschließlich der Binnenfischerei und ohne Boot tätiger Fischer, und für bestimmte wirtschaftliche Verluste für Aquakulturerzeuger und Verarbeitungsbetriebe sowie in den Gebieten in äußerster Randlage umfassen, sofern sie aus dem COVID‐19‐Ausbruch resultieren. Diese Maßnahmen sollten auch die Bereitstellung von Betriebskapital für Aquakulturerzeuger und Verarbeitungsbetriebe und Unterstützung an Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für die Lagerung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates umfassen. Ausgaben für Vorhaben, die im Rahmen dieser Maßnahmen unterstützt werden, sollten ab dem 1. Februar 2020 förderfähig sein.
Daher sollte es möglich sein, aus dem mit der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Meeres- und…
Der EMFF kann Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit in folgenden Fällen unterstützen: Im Einklang mit Artikel 65 Absatz 9 Unterabsatz 2…
Unterstützung aus dem EMFF sollte außerdem für Maßnahmen zum Ausgleich wirtschaftlicher Verluste zur Verfügung stehen, die Unternehmern im Fischfang, in der…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(4a) Aus dem EMFF können Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit infolge des COVID‐19‐Ausbruchs gemäß…
Aus dem EMFF unterstützt werden können finanzielle Entschädigung für Marktteilnehmer im Fischerei- und Aquakultursektor für Einkommensverluste sowie für…
Am 29. April 2019 und am 2. Mai 2019 leitete die Kommission eine Überprüfung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014 bzw. (EU) Nr. 1388/2014 ein, um diese durch neue…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.