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Die für Verpflichtungen aus dem EMFF im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung verfügbaren Mittel sollten so aufgeteilt werden, dass Pauschalbeträge für die Fischereiaufsicht und für die Erhebung wissenschaftlicher Daten — wobei 10 % dieser Beträge für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des COVID‐19‐Ausbruchs verwendet werden können — und für den Ausgleich von Mehrkosten in den Gebieten in äußerster Randlage festgelegt werden. Die anderen Mittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sollten von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres Bedarfs zugewiesen werden.
Der MFR 2021-2027 sieht vor, dass die Fischerei- und Meerespolitik weiterhin aus dem Haushalt der Union zu unterstützen ist. Die EMFAF-Haushaltsmittel sollten…
Der Unionshaushalt sollte die Ausgaben im Rahmen der GFP und der IMP entweder direkt oder in geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten aus einem…
Ausmaß der Datenerhebungsaufgaben des betreffenden Mitgliedstaats, das unter Berücksichtigung der Größe der nationalen Fischereiflotte, der Anlandemenge und des…
Aus dem EMFAF sollte im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung die Stärkung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meere und Ozeane durch die Erhebung,…
Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sollte der EMFAF den Schutz und die Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und aquatischer Ökosysteme, auch in…
10 % der in den Absätzen 2 und 3 genannten Haushaltsmittel können für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des COVID‐19‐Ausbruchs verwendet werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.