Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der erheblichen sozioökonomischen Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs und des Liquiditätsbedarfs in der Wirtschaft sollte es möglich sein, die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit infolge der durch den COVID‐19‐Ausbruch verursachten Krise mit einem Kofinanzierungssatz von höchstens 75 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben zu unterstützen.
Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte, die bei der Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 gefordert sind, sollte den Mitgliedstaaten ausnahmsweise die…
Um die öffentlichen Haushalte mit Blick auf die Maßnahmen zur Bewältigung der durch den COVID-19-Ausbruch ausgelösten Krise zu entlasten und eine soziale,…
Angesichts der notwendigen Flexibilität bei der Neuzuweisung von Finanzmitteln zur Bewältigung der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs sollte die Bereitstellung von…
Um die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und durch die…
Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten, mit deren Mittel der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit begegnet wird, sollten die Mitgliedstaaten im…
Unterstützung aus dem EMFF sollte außerdem für Maßnahmen zum Ausgleich wirtschaftlicher Verluste zur Verfügung stehen, die Unternehmern im Fischfang, in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.