Erwägungsgrund 13 32014R0508
Es ist erforderlich, zwischen den Kategorien von Kontroll- und Durchführungsmaßnahmen, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung kofinanziert werden, und solchen, die im Rahmen der direkten Mittelverwaltung kofinanziert werden, zu unterscheiden. Es ist wichtig, die Mittel abzugrenzen, die für die Kontrollen und die Datenerhebung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aufgewendet werden sollen, und dabei Flexibilität zwischen diesen beiden Maßnahmenkategorien zu ermöglichen.