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Damit in der Union einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind, ist die Einhaltung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen durch die Lieferanten, Großhändler, Einzelhändler und sonstigen Händler unerlässlich. Die Mitgliedstaaten sollten die Einhaltung dieser Vorschriften daher durch regelmäßige nachträgliche Kontrollen und Marktüberwachung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates überwachen.
Die Kommission fördert und unterstützt die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zur Marktüberwachung im Bereich der Kennzeichnung von Reifen…
Unbeschadet der Verordnung (EU) 2019/1020 hat eine betreffende nationale Behörde nach Artikel 3 Nummer 37 der Verordnung (EU) 2018/858, wenn sie hinreichenden…
Haben die nationalen Behörden nach Artikel 3 Nummer 37 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinreichenden Grund zu der…
Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union ist ein einheitliches Regelwerk für alle…
Um die Überwachung der Einhaltung zu erleichtern, den Endnutzern ein hilfreiches Instrument bereitzustellen und den Händlern eine weitere Möglichkeit zur…
Die Bereitstellung weiterer Informationen zur Kraftstoffeffizienz und zu anderen Parametern ist für alle Endnutzer relevant, einschließlich Käufern von Reifen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.