Erwägungsgrund 3 32020R0763
Am 28. September 2018 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) gestellt. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.