Erwägungsgrund 6 32020R0763
Der Antrag wurde von der Arbeitsgruppe der Regierungssachverständigen für Zusatzstoffe erörtert. Unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgelegten Informationen und der von der Arbeitsgruppe eingegangenen Rückmeldungen war die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung der Spezifikationen für Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben dürfte.