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In den geltenden Unionsspezifikationen ist festgelegt, dass Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) durch Neutralisierung von Phosphorsäure mit Calciumhydroxid gewonnen wird. Der Antragsteller ersucht darum, dass die Neutralisierung mit Calciumcarbonat als Alternative einbezogen wird.
Da die Verwendung von Calciumcarbonat als Alternative zu Calciumhydroxid im Herstellungsverfahren von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) eine Aktualisierung der…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält die Definition im Eintrag für „E 341 (iii) Tricalciumphosphat“ folgende Fassung: „Definition…
Am 28. September 2018 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) gestellt. Der Antrag…
Am 19. Juni 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für…
Die Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Trennmittel in Nährstoffzubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sollte daher…
Der Antrag betrifft einen neuen Eintrag in Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die technologische Notwendigkeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.