Erwägungsgrund 5 32020R0852
Im Dezember 2016 beauftragte die Kommission eine hochrangige Sachverständigengruppe mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der Union für ein nachhaltiges Finanzwesen. In dem am 31. Januar 2018 veröffentlichten Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe wird gefordert, ein technisch robustes Klassifikationssystem auf Unionsebene einzuführen, um Klarheit darüber zu schaffen, welche Tätigkeiten als „grün“ oder „nachhaltig“ gelten sollen.