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Im März 2020 hat die Gruppe der Notenbankpräsidenten und Leiter der Aufsichtsbehörden den Zeitplan für die Umsetzung der endgültigen Fassung des Basel-III-Rahmens geändert. Während diese größtenteils noch in das Unionsrecht überführt werden muss, wurde die Anforderung, wonach global systemrelevante Institute über einen Puffer in Bezug auf ihre Verschuldungsquote verfügen müssen, durch die mit der Verordnung (EU) 2019/876 eingeführten Änderungen umgesetzt. Daher, und um auf internationaler Ebene gleiche Wettbewerbsbedingungen für innerhalb der Union niedergelassene und auch außerhalb der Union tätige Institute sicherzustellen, sollte der Geltungsbeginn der in jener Verordnung enthaltenen Anforderung an den Puffer der Verschuldensquote um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben werden. Durch die Verschiebung des Geltungsbeginns der Anforderung an den Puffer der Verschuldensquote bliebe während des Aufschubs die Nichterfüllung dieser Anforderung im Sinne von Artikel 141c der Richtlinie 2013/36/EU folgenlos, und gäbe es im selben Zeitraum auch keine Ausschüttungsbeschränkungen im Sinne von Artikel 141b jener Richtlinie.
Mit der Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden darüber hinaus einige der letzten Elemente des Basel-III-Rahmens in die…
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, unter anderem um den am…
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 141a Nichterfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung Die kombinierte Kapitalpufferanforderung gilt für die…
Es ist zweckmäßig, eine Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote für als global systemrelevante Institute (G-SRI) ermittelte Institute gemäß der…
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet, zusammen mit der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des…
Im Zuge der Finanzkrise, die 2007-2008 ihren Anfang nahm, hat die Union eine grundlegende Reform des Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.