Erwägungsgrund 1 32020R0972
Ein Teil der Beihilfevorschriften, die im Rahmen der Initiative von 2012 zur Modernisierung des Beihilferechts erlassen wurden, läuft Ende 2020 aus. So endet am 31. Dezember 2020 insbesondere die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission und der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission.