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1. Überblick über den Übergangsprozess und Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000] Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a 1.1. Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050, im Einklang mit den Zielen der Integrierten Nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b 1.2. Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1 Bezug: Artikel 6 1.3. Ermittlung der Gebiete in äußerster Randlage und Inseln mit besonderen Herausforderungen innerhalb der in Abschnitt 1.1 aufgeführten Gebiete und der diesen Gebieten zugewiesenen spezifischen Beträge mit entsprechender Begründung 2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet 2.1. Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe c Textfeld [12000] Ermittlung der betroffenen Wirtschaftszweige und Industriesektoren, wobei Folgendes zu unterscheiden ist: — schrumpfende Wirtschaftszweige, die ihre Tätigkeiten im Zuge des Übergangs voraussichtlich einstellen oder erheblich einschränken werden, mit entsprechendem Zeitplan — Wirtschaftszweige im Wandel, die voraussichtlich eine Umstellung ihrer Tätigkeiten, Prozesse und Produktion durchlaufen werden Für jede der beiden Arten von Wirtschaftszweigen: — erwartete Arbeitsplatzverluste und erwarteter Umschulungsbedarf unter Berücksichtigung von Kompetenzprognosen — Potenzial für die wirtschaftliche Diversifizierung und Entwicklungschancen 2.2. Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung einer klimaneutralen Union bis 2050 Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe d Textfeld [6000] — Entwicklungsbedarf zur Bewältigung der Herausforderungen des Übergangs — Ziele und Ergebnisse, die von der Umsetzung der JTF-Priorität erwartet werden, einschließlich des erwarteten Beitrags zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen 2.3. Kohärenz mit anderen einschlägigen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe e Textfeld [6000] — Strategien für intelligente Spezialisierung — territoriale Strategien gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2021/… — sonstige regionale oder nationale Entwicklungspläne 2.4. Arten der geplanten Vorhaben Textfeld [12000] Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe g — Art der geplanten Vorhaben und erwarteter Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen des Übergangs Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe h Nur auszufüllen, wenn produktive Investitionen in andere Unternehmen als KMU gefördert werden: — eine indikative Liste der zu unterstützenden Vorhaben und Unternehmen und eine Begründung der Notwendigkeit einer solchen Unterstützung, einschließlich — sofern für die Beurteilung einer staatlichen Beihilfe erforderlich — mittels einer Lückenanalyse, aus der hervorgeht, dass der erwartete Verlust von Arbeitsplätzen die erwartete Zahl der ohne die Investition geschaffenen Arbeitsplätze übersteigen würde Diesen Abschnitt im Zuge der Überarbeitung der territorialen Pläne für den gerechten Übergang aktualisieren oder ausfüllen; dies ist abhängig von der Entscheidung, eine solche Unterstützung zu gewähren Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe i Nur auszufüllen, wenn Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten unterstützt werden, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind: — eine Liste der zu unterstützenden Vorhaben und eine Begründung dafür, dass sie zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen und zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen deutlich unterhalb der entsprechenden Richtwerte für die kostenfreie Zuteilung gemäß der Richtlinie 2003/87/EG führen und für den Schutz einer erheblichen Zahl von Arbeitsplätzen erforderlich sind Diesen Abschnitt im Zuge der Überarbeitung der territorialen Pläne für den gerechten Übergang aktualisieren oder ausfüllen; dies ist abhängig von der Entscheidung, eine solche Unterstützung zu gewähren Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe j — Synergien und Komplementaritäten der geplanten Maßnahmen mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Unterstützung des Übergangs), anderen Finanzierungsinstrumenten (dem Fonds für die Modernisierung des Emissionshandels der Union) zur Deckung des ermittelten Entwicklungsbedarfs Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe k und Artikel 11 Absatz 5 — Synergien und Komplementaritäten mit der geplanten Unterstützung aus den anderen Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang — Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die für eine Unterstützung aus den anderen Säulen in Aussicht genommen werden 3. Governance-Mechanismen Bezug: Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe f Textfeld [5000] 3.1. Partnerschaft — Vorkehrungen für die Einbeziehung der Partner in die Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang — Ergebnisse der öffentlichen Konsultation 3.2. Überwachung und Evaluierung — geplante Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen, einschließlich Indikatoren zur Messung der Eignung des Plans, seine Ziele zu erreichen 3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle(n) Stelle(n), die für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung des Plans zuständig ist (sind), und ihre Aufgaben 4. Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren Bezug: Artikel 12 Absatz 1 Nur auszufüllen, wenn programmspezifische Indikatoren vorgesehen sind: — Begründung der Notwendigkeit programmspezifischer Output- oder Ergebnisindikatoren auf der Grundlage der geplanten Arten von Vorhaben Tabelle 1. Outputindikatoren Spezifisches Ziel ID [5] Indikator [255] Einheit für die Messung Etappenziel (2024) Zielwert (2029) Tabelle 2. Ergebnisindikatoren Spezifisches Ziel ID [5] Indikator [255] Einheit für die Messung Ausgangs- oder Referenzwert Bezugsjahr Zielwert (2029) Datenquelle [200] Bemerkungen [200]
In den territorialen Plänen für einen gerechten Übergang sollten die am stärksten betroffenen Gebiete genannt werden, auf die die Unterstützung aus dem JTF…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.