Erwägungsgrund 11 32021R1056
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates und im Rahmen der darin zugewiesenen Mittel sollten im Rahmen des JTF Aufbau- und Resilienzmaßnahmen durchgeführt werden, um den beispiellosen Auswirkungen der COVID-19-Krise zu begegnen. Die entsprechenden zusätzlichen Mittel sollten so eingesetzt werden, dass die Einhaltung der in der genannten Verordnung vorgesehenen Fristen gewährleistet ist.