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Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Interreg-Programmen der interregionalen Zusammenarbeit sollte der Aktionsbereich „Interregionale Zusammenarbeit“ durch vier spezifische Programme auf die Steigerung der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik ausgerichtet werden: ein Programm zur Förderung des Austauschs von Erfahrungen, innovativer Ansätze und des Kapazitätsaufbaus unter Ausrichtung auf politische Ziele und das spezifische Interreg-Ziel „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“ im Hinblick auf die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren sowie ihre Übertragung auf die Politik der regionalen Entwicklung, das auch Programme zur Verfolgung des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ umfasst; ein Programm für den Erfahrungsaustausch und den Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit der Ermittlung, der Übertragung und der Kapitalisierung bewährter Verfahren für die integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen, die im Rahmen von Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/1058 entwickelt wurden und die die Initiative gemäß Artikel 12 jener Verordnung ergänzen und darauf abgestimmt sind; ein Programm für den Austausch von Erfahrungen, innovativer Ansätze und den Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Harmonisierung und Vereinfachung der Durchführung der Interreg-Programme und die Harmonisierung und Vereinfachung der in Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer vi der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten Kooperationsmaßnahmen und zur Unterstützung der Einrichtung, Arbeit und Nutzung der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit („EVTZ“), die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurden oder einzurichten sind, und makroregionaler Strategien sowie ein Programm zur Verbesserung der Analyse von Entwicklungstrends. Die vier Programme im Rahmen des Aktionsbereichs „Interregionale Zusammenarbeit“ sollten sich auf die gesamte Union erstrecken und auch Drittländern offenstehen, die sich daran beteiligen wollen.
des Austauschs von Erfahrungen, innovativer Ansätze sowie des Aufbaus von Kapazitäten unter Ausrichtung auf die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Die interregionale Zusammenarbeit sollte darauf abzielen, die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu verstärken, indem der Erfahrungsaustausch zwischen den…
Zur Förderung und Stärkung von Kooperationsmaßnahmen innerhalb der Programme des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ ist es erforderlich, die…
Diese Verordnung enthält Bestimmungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) mit Blick auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen…
Mit der vorliegenden Verordnung sollten zwei weitere Interreg-spezifische Ziele hinzugefügt werden: als erstes Ziel die Förderung, der Stärkung der…
Der Großteil der Mittel aus dem EFRE für Programme der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit sollte auf eine begrenzte Anzahl an thematischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.