Erwägungsgrund 15 32021R1059
Die Rolle des durch Beschluss 2010/427/EU des Rates errichteten Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Kommission bei der Ausarbeitung der strategischen Programmplanung und der aus dem EFRE und aus NDICI unterstützten Interreg-Programme muss weiterhin beachtet werden.