Erwägungsgrund 2 32007R0617
Durch das Interne Abkommen werden die einzelnen Finanzrahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend „EEF“ genannt), der Beitragsschlüssel und die Beiträge zum 10. EEF festgelegt, der EEF-Ausschuss und der Ausschuss für die Verwaltung der aus dem EEF finanzierten Investitionsfazilität (nachstehend „IF-Ausschuss“ genannt) eingerichtet sowie die Gewichtung der Stimmen und das Prinzip der qualifizierten Mehrheit für diese Ausschüsse festgelegt.