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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und Änderungen von Interreg-Programmen sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Bei externen grenzübergreifenden Interreg-Programmen sollten gegebenenfalls die mit der IPA-III-Verordnung und der Verordnung (EU) 2021/947 festgelegten Ausschussverfahren in Bezug auf den ersten Beschluss zur Genehmigung dieser Programme beachtet werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission die Durchführungsbefugnisse zur Annahme und zur…
Im Hinblick auf die externen grenzübergreifenden Interreg-Programme erlässt die Kommission ihre Beschlüsse gemäß Absatz 4 nach Konsultation des…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die Annahme…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung des Programms sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Die Kommission…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung des spezifischen Programms zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Arbeitsprogramme im Rahmen dieser Verordnung sollten der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.