Erwägungsgrund 19 32021R1059
Damit die Unterstützung aus dem EFRE und den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union so effizient wie möglich genutzt werden kann, sollte ein Mechanismus für den Rückfluss dieser Unterstützung in den Fällen geschaffen werden, in denen externe Kooperationsprogramme nicht gebilligt werden können oder beendet werden müssen, auch in Bezug auf Drittländer, die keine Unterstützung aus einem Finanzierungsinstrument der Union erhalten. Dieser Mechanismus sollte darauf abzielen, eine optimale Funktionsweise der Programme und die größtmögliche Koordinierung zwischen den genannten Instrumenten zu gewährleisten.