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Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bzw. jeder andere Rechtsakt für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 gelten weiterhin nur für operationelle Programme und Vorhaben, die während dieses Zeitraums aus dem EFRE, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds unterstützt werden.
Die der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 der Kommission übertragene Befugnis, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften zu erstellen, bleibt für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 weiterhin in Kraft. Die Befugnisübertragung wird nach Artikel 114 der vorliegenden Verordnung ausgeübt.
Die Verordnungen (EU) Nr. 1300/2013 und (EU) Nr. 1301/2013 oder jeder andere Rechtsakt, der gemäß den genannten Verordnungen erlassen wurde, gelten weiterhin…
Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und jeder andere nach der genannten Verordnung erlassene delegierte Rechtsakt oder Durchführungsrechtsakt gilt weiterhin für…
Die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013, die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 oder sonstige gemäß jenen Verordnungen erlassene Rechtsakte gelten weiterhin für die im…
Die vorliegende Verordnung lässt die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 283/2014 des Europäischen Parlaments und…
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gilt weiterhin für die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 aus dem ELER geförderten und gemäß Artikel 1 der vorliegenden…
Die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 bzw. jeder andere auf der Grundlage jener Verordnung erlassene Rechtsakt gilt weiterhin für Programme und Vorhaben, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.