Erwägungsgrund 40 32021R1057
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können in überseeischen Ländern oder Gebieten niedergelassene Personen vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele der EaSI-Komponente und der Regelungen, die für den mit den überseeischen Ländern oder Gebieten verbundenen Mitgliedstaat gelten, finanziell unterstützt werden.