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Für eine flexible Durchführung des Programms und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sollten in eingeschränktem Maße Mittelübertragungen zwischen Prioritäten desselben Programms zulässig sein, ohne dass ein Kommissionsbeschluss zur Änderung des Programms notwendig ist. Die überarbeiteten Finanztabellen sollten der Kommission vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass aktuelle Informationen zu den Mittelzuweisungen für jede Priorität vorliegen.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann der Mitgliedstaat für aus dem EFRE, dem ESF oder dem Kohäsionsfonds unterstützte Programme Mittelzuweisungen zwischen…
Um den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität beim Einsatz ihrer Zuweisungen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung einzuräumen, sollte es möglich sein,…
Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, was die Anpassung an die sich ändernden Bedürfnisse oder die Einhaltung der Mittelzuweisungen…
Hat die Kommission einen Antrag eines Mitgliedstaats auf Änderung eines Programms bezüglich der Übertragung von Mitteln aus dem Klima-Sozialfonds bereits für…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die wichtigsten Daten übermitteln, damit relevante, aktuelle Informationen über die Programmdurchführung…
Nach der Konsultation des Begleitausschusses und der Genehmigung durch diesen und im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/1060 kann die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.