Erwägungsgrund 24 32021R1060
Der Mitgliedstaat sollte eine Halbzeitüberprüfung für alle aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF unterstützten Programme durchführen. Diese Überprüfung sollte eine vollwertige Anpassung der Programme auf Grundlage der Leistung des Programms umfassen und auch die Möglichkeit bieten, neuen Herausforderungen und den 2024 herausgegebenen relevanten länderspezifischen Empfehlungen sowie den Fortschritten bei der Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne und den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte Rechnung zu tragen. Für die Zwecke der Halbzeitüberprüfung sollte auch der sozioökonomischen Lage des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Region, einschließlich etwaiger wichtiger negativer finanzieller, wirtschaftlicher oder sozialer Entwicklungen oder demografischer Herausforderungen, und den Fortschritten bei der Verwirklichung der Klimaschutzbeitragsziele auf nationaler Ebene Rechnung getragen werden. Die Kommission sollte einen Bericht über die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung ausarbeiten, einschließlich ihrer Bewertung der Anwendung der Verwaltungskosten und -gebühren im Rahmen von Finanzinstrumenten, die von durch Direktvergabe ausgewählten Stellen verwaltet werden.