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Es ist erforderlich, für den Inhalt der Programme gemeinsame Anforderungen festzulegen und dabei den Besonderheiten der einzelnen Fonds Rechnung zu tragen. Diese gemeinsamen Anforderungen können durch fondsspezifische Regelungen ergänzt werden. In der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Interreg-Verordnung“) sollten besondere Bestimmungen zum Inhalt der Interreg-Programme festgelegt werden.
Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Fonds sollten die spezifischen Regelungen für jeden Fonds und für das mit dem EFRE verfolgte Ziel „Europäische…
In der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates sind gemeinsame Bestimmungen für den EFRE und bestimmte andere Fonds festgelegt, und…
Die Bestimmungen über die Ausarbeitung, Genehmigung und Änderung von Interreg-Programmen sowie über die territoriale Entwicklung, die Auswahl der Vorhaben, die…
Jedes Interreg-Programm legt eine gemeinsame Strategie für den Programmbeitrag zu den in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten politischen…
Gemäß Artikel 63 Absatz 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden "Haushaltsordnung") muss den…
Die Kommission bewertet jedes einzelne Interreg-Programm und seine Übereinstimmung mit den Verordnungen (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1058 und der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.