Erwägungsgrund 12 32021R0101
Die JRC sollte die Verbreitung von Erkenntnissen unter den verschiedenen Interessenträgern in der Union auf koordinierte Weise unterstützen, zum Beispiel durch die Durchführung von Marktanalysen, Überprüfungen und Bewertungen des Wissensbedarfs in der Union, die Ermittlung von potenziellen Kooperationsmöglichkeiten, interessierten Akteuren und Bereichen, in denen die bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erkenntnisse den größten Mehrwert bringen würden, sowie die Entwicklung von Formaten für den Wissensaustausch. Die Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse sollte von der JRC finanziert werden. Jeder Mitgliedstaat sollte den Aufbau von Beziehungen und Austauschmaßnahmen zur Erkenntnisverbreitung initiieren können.