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Der EMFAF sollte zur Verwirklichung der ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele der GFP gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 beizutragen, insbesondere des Ziels, die Populationen fischereilich genutzter Arten in einem Umfang wiederherzustellen und zu erhalten, der oberhalb des Niveaus liegt, das den MSY ermöglicht, des Ziels, unerwünschte Beifänge zu vermeiden und weitestmöglich zu verringern, und des Ziels, die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Durch diese Unterstützung sollte sichergestellt werden, dass Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sind und auf eine Art und Weise verwaltet werden, die mit den Zielen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 im Hinblick auf die Erreichung eines wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Nutzens, einen Beitrag zum Angebot von gesunden Nahrungsmitteln und einen Beitrag zu einem angemessen Lebensstandard derjenigen, die vom Fischfang abhängen, unter Berücksichtigung der Küstenfischerei und sozioökonomischen Aspekten vereinbar ist. Diese Unterstützung sollte sich auch auf Innovationen und Investitionen in schonende, selektive, klimaresiliente und CO2-arme Fangmethoden und -techniken erstrecken.
Um in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht nachhaltige Fangtätigkeiten zu stärken, sollte es möglich sein, aus dem EMFAF Vorhaben zur…
Ziel des Plans sollte es sein, zur Verwirklichung der Ziele der GFP beizutragen, insbesondere dazu, bei den betreffenden Beständen den MSY zu erreichen und…
Durch das in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Grundverordnung“) festgelegte Ziel der Gemeinsamen…
In den letzten Jahren wurden Schritte unternommen, um die Fischbestände wieder auf ein gesundes Niveau zu bringen, die Rentabilität der Fischereiwirtschaft der…
POLITISCHES ZIEL Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/1060 EMFAF-PRIORITÄT SPEZIFISCHES ZIEL DES EMFAF IM FINANZIERUNGS-PLAN ZU VERWENDENDE NOMENKLATUR Tabelle…
Um zur allmählichen Beendigung von Rückwürfen und Beifängen beizutragen, den Übergang zu einer Nutzung der biologischen Meeresschätze in Einklang mit Artikel 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.