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Im Hinblick auf Sicherheit und Verteidigung sind ein verbesserter Schutz der Grenzen und eine erhöhte maritime Sicherheit von wesentlicher Bedeutung. Im Rahmen der vom Rat der Europäischen Union am 24. Juni 2014 verabschiedeten Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit und des am 16. Dezember 2014 angenommenen zugehörigen Aktionsplans sind der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Europäischen Grenz- und Küstenwache zwischen der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für die Erreichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung. Die Meeresüberwachung und die Zusammenarbeit der Küstenwachen sollten daher sowohl im Rahmen der geteilten als auch der direkten Mittelverwaltung aus dem EMFAF unterstützt werden, auch durch den Erwerb von Gütern für maritime Mehrzweckeinsätze. Außerdem sollten die zuständigen Agenturen in die Lage versetzt werden, die Unterstützung im Bereich der Meeresüberwachung und der maritimen Sicherheit im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung durchzuführen.
Aus dem EMFAF wird die Förderung der maritimen Sicherheit und der Meeresüberwachung unterstützt, u. a. durch den Austausch von Daten, die Zusammenarbeit…
Die genaue Form der Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache zwischen der Agentur mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der…
Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit den Aufgaben der Küstenwache, wozu auch die Analyse operativer…
Zusätzlich zur Zusammenarbeit in der Union im Bereich der Küstenwache zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, der mit der Verordnung…
Nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, sind für ein breites Spektrum an Aufgaben zuständig, zu denen Sicherheit und Gefahrenabwehr im…
Das Mandat der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur sollte angepasst und erweitert werden, um die einheitliche Durchführung der Kontrollregelung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.