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Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sollte jeder Mitgliedstaat ein einziges Programm ausarbeiten, das von der Kommission zu genehmigen ist. Die Kommission sollte die Programmentwürfe unter Berücksichtigung eines möglichst hohen Beitrags dieser Programme zu den Prioritäten des EMFAF und zu den Zielen in Bezug auf Resilienz, den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den digitalen Wandel bewerten. Bei der Bewertung der Programmentwürfe sollte die Kommission auch deren Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen kleinen Küstenfischerei, zur ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit, zur Einhaltung der ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen der GFP, zur sozioökonomischen Leistung der nachhaltigen blauen Wirtschaft, zur Erhaltung und Wiederherstellung mariner Ökosysteme, zur Verringerung von Abfällen im Meer und zur Eindämmung des Klimawandels sowie zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.
Vor dem Hintergrund der Regionalisierung und mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Programmen zu einem strategischen Ansatz zu bewegen,…
Im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung sollte der Schwerpunkt der Unterstützung aus dem EMFAF auf die grundlegenden Voraussetzungen für eine…
Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sollte der EMFAF den Schutz und die Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und aquatischer Ökosysteme, auch in…
Aus dem EMFAF sollte im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung die Stärkung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meere und Ozeane durch die Erhebung,…
Der EMFAF sollte sich auf eine einfache Struktur stützen, ohne Maßnahmen und detaillierte Förderfähigkeitsbestimmungen auf Unionsebene im Vorfeld übermäßig…
Der EMFAF sollte auf vier Prioritäten beruhen: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen aquatischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.