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In der Verordnung (EU) 2021/1060 sind eine Vorfinanzierungsregelung für den Fonds und ein spezifischer Vorfinanzierungssatz gemäß dieser Verordnung festgelegt. Um eine rasche Reaktion auf Notlagen zu ermöglichen, ist es ferner angezeigt, einen spezifischen Vorfinanzierungssatz für Soforthilfe festzulegen. Die Vorfinanzierungsregelung sollte sicherstellen, dass ein Mitgliedstaat über die Mittel verfügt, um die Begünstigten von Beginn der Durchführung ihrer Programme an zu unterstützen.
Zusätzlich zu der Mittelzuweisung nach Artikel 10 Absatz 1 kann für die Programme der Mitgliedstaaten Soforthilfe bereitgestellt werden, sofern diese in der…
Zusätzlich zu der Mittelzuweisung nach Artikel 10 Absatz 1 kann für die Programme der Mitgliedstaaten Soforthilfe bereitgestellt werden, sofern diese in der…
Neben der Mittelzuweisung gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Anhang I kann für die Programme der Mitgliedstaaten Soforthilfe bereitgestellt werden, sofern sie…
In der Verordnung (EU) 2021/1060 ist ein Vorfinanzierungsmodus für den Fonds festgelegt und in der vorliegenden Verordnung ist ein spezifischer…
In der Verordnung (EU) 2021/1060 ist ein Vorfinanzierungsmodus für das Instrument festgelegt und in der vorliegenden Verordnung ist ein spezifischer…
Damit die rasche Leistung von Soforthilfe auf einer angemessenen Grundlage erfolgen kann, sollte diese Verordnung in Einklang mit der entsprechenden Bestimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.